Allgemeine Vertragsbedingungen für die Überlassunng touristischer Leistungen
1) Abschluss des Reisevertrages
Mit der Gruppenanmeldung bietet der Kunde der NEUE HORIZONTE® GMBH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmeldende ist an seinen Antrag drei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist muss NEUE HORIZONTE® GmbH den Reisevertrag schriftlich bestätigen.
Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag vor, an den NEUE HORIZONTE® GmbH 14 Tage gebunden ist.
2) Unwesentliche Vertragsabänderungen
Die NEUE HORIZONTE® GMBH behält sich vor, Änderungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus wichtigem Grund vorzunehmen, soweit diese Abweichungen unwesentlich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Gruppenfahrt nicht verändern.
3) Bezahlung, Sicherungsscheine
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung; es ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen und eine Restzahlung, in der die tatsächliche Personenzahl berücksichtigt wird. Die Restzahlung ist frühestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Zahlungen müssen jeweils in einer Summe erfolgen ansonsten können Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden.
Mit der Reise-Bestätigung und der Rechnung bekommen Sie gleichzeitig von NEUE HORIZONTE® GMBH einen Sicherungsschein (§651 r BGB) ausgehändigt; dieser sichert Ihre Zahlungen bei Insolvenz von NEUE HORIZONTE® GMBH ab. Bitte leisten Sie keine Zahlungen ohne diesen Sicherungsschein und heben sie diesen bitte sorgfältig auf.
4a) Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Wird von der Gruppenfahrt im Ganzen oder durch einzelne Personen zurückgetreten ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
Die Entschädigung wird durch Neue Horizonte® GmbH wahlweise wie folgt ermittelt:
a) Durch die konkrete Berechnung des Schadens oder
b) durch folgende prozentuale Pauschalen vom Reisepreis:
- Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: ohne Gebühr
- Rücktritt bis 25 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises,
- Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
- Danach 80% des Reisepreises.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4b) Rücktritt durch die NEUE HORIZONTE®GMBH
NEUE HORIZONTE® GMBH kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
c) ohne Einhaltung einer Frist bei grob ungebührlichem Verhalten von Reiseteilnehmern, welches dem Ansehen der NEUE HORIZONTE® GMBH schadet.
Wird der Vertrag durch die NEUE HORIZONTE® GMBH gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt im Falle der unter a) und c) genannten Gründe nicht.
5) Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
6) Umbuchung, Ersatzpersonen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann die NEUE HORIZONTE® GmbH eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
7) Störungen durch den Mieter/Benutzer
Die Hausordnung und die gesetzlichen Bestimmungen am jeweiligen Mietobjekt sind einzuhalten. NEUE HORIZONTE® GMBH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Benutzergruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stört. Dies gilt auch, wenn sich ein Gruppenmitglied nicht an sachlich begründete Hinweise hält. NEUE HORIZONTE® GMBH steht in diesem Fall der Mietpreis weiter zu. Schadensersatzansprüche bleiben dadurch unberührt.
8) Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, so muss der Kunde zunächst Abhilfe bei NEUE HORIZONTE® GMBH verlangen. Dies kann telefonisch unter der Telefonnummer
+49 (0)251-28 46 83 10 geschehen oder schriftlich erfolgen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels bzw. Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Anmeldende kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung innerhalb eines Monats nach Reiseende eine Herabsetzung des Mietpreises schriftlich geltend machen. Die Beweislast des rechtzeitigen Eingangs der Geltendmachung trägt der Anzeigende.
c) Ist die Leistung mangelhaft, so ist der Reisende verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
d) Bei berechtigter Kündigung kann NEUE HORIZONTE® für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.
9) Kündigung in Folge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug von Verkehrsrechten, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleich wichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann NEUE HORIZONTE® GMBH für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10) Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Anmeldende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung seiner Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
11) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Anmeldende innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Vertragsende gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
12) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz.
13) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
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Stand: August 2020